Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

Für dieses und alle Folgegeschäfte mit dem Mieter gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.

Anderslautende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit,es sei denn,das es sich um Individualabreden handelt.

Die Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware durch den Mieter als angenommen.Sämtliche eventuellen Abweichungen bedürfen beiderseits der Schriftform

 

2.Angebot und Preis

Die Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten ,falls nicht anders vereinbart, ausschliesslich Fracht,Porto,Versicherung und sonstigen Transportkosten ab Lager Ahlen.

 

3.Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind,falls nicht anders vereinbart,sofort nach Rechnungserhalt / Veranstaltungsende rein netto zahlbar

 

4.Vermietung

Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an,das er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat und über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt.

Der Mieter ist verpflichtet das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten.

Der Mieter haftet in vollem Umfang für das gemietete Material ,soweit es sich dabei nicht um normalen Verschleiß handelt.

Der Vermieter gewährleistet dem Mieter den technisch funktionsfähigen Zustand der Anlagen.Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Anlagen übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Der Mieter verpflichtet sich ,das Material in dem von ihm übernommenem Zustand am vereinbarten Tag und Ort zur vereinbarten Zeit zurückzugeben.

Eine nicht rechtzeitige Rückgabe wird in Form des jeweils Materialabhängigen Tagesmietsatz per Aufschlag fällig.

 

Tritt der Mieter / Auftraggeber vom vereinbarten Vertrag zurück ,oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden,so trägt der Mieter die Kosten wie folgt:

 

30 Tage vor dem Tag der Veranstaltung     10 % der vereinbarten Miete

14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung     20 % der vereinbarten Miete

7   Tage vor dem Tag der Veranstaltung     35 % der vereinbarten Miete

weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung   50% der vereinbarten Miete

 

5. DJ Booking

Der Auftraggeber erkennt durch seine Unterschrift an das er einen rechtsgültigen Vertrag eingeht.

Der Dj verpflichtet sich durch eine Auftragsannahme am vereinbarten Tag zur vereinbarten Zeit Einsatzbereit zu sein - mit allem zur Ausübung der Dj Tätigkeit benötigten Materials.

Dazu zählen - je nach Arbeitsweise - Cd`s - Mikrofon -  Kopfhörer - eventuell Schallplatten oder Laptop.

 

Der DJ verpflichtet sich im Krankheitsfall für adäquaten Ersatz zu sorgen damit die Veranstaltung - wie vertraglich vereinbart - Ordnungsgemäss durchgeführt werden kann.

 

Tritt der Auftraggeber vom vereinbarten Vertrag zurück ,oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden,so trägt der Mieter die Kosten wie folgt:

 

30 Tage vor dem Tag der Veranstaltung     10 % der vereinbarten Gage

14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung     20 % der vereinbarten Gage

7   Tage vor dem Tag der Veranstaltung     35 % der vereinbarten Gage

weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung   50% der vereinbarten Gage

 

6.Eigenverantwortung des Mieters

Der Mieter garantiert,die notwendigen Vorraussetzungen für die reibungslose Installation und den Betrieb der Anlagen zu schaffen,insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Stromanschlüsse,der notwendigen Stellflächen für Geräte und Personal sowie über entsprechende Fachkenntnisse zwecks Bedienung der Anlagen zu verfügen.

Letzteres gilt insbesondere wenn das Material selbstständig abgeholt, zurückgegeben und in Eigenregie betrieben wird.

 

Sollte es sich bei besagter Veranstaltung um eine Freiluftveranstaltung handeln,hat der Mieter für einen professionellen Wetterschutz der Lautsprecherstellplätze sowie des Mischpultes und anderweitiger - nicht wetterfester Technik - zu sorgen.

Ist dieser Wetterschutz nicht vorhanden oder nur unzureichend,hat der Vermieter das Recht,seine Leistung zu verweigern.Der Mieter sorgt für die sichere Lagerung und Bewachung des gesamten bereitgestellten Materials zwischen An- und Abtransport.

Während der Veranstaltung trägt der Mieter die Kosten für eine angemessene Verpflegung und,bei mehrtägigen Veranstaltungen ebenfalls für die Unterbringung des Aufbau- und Bedienpersonals.

 

7.Schlußvorschriften

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und der Klappert Beschallungstechnik gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Sollte eine Bedingung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,so wird hiervon die Wirksasmkeit aller sonstigen Betsimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine solche zu ersetzen,die dem angestrebten Sinn wirtschaftlich am nächsten kommt.